Sobald bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen ein Pflegegrad festgestellt wurde, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der anfallenden Kosten für notwendige Betreuungsleistungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzliche oder umfassende Leistungen privat zu buchen und selbst zu finanzieren. In unserem Betreuungsvertrag sind sämtliche Optionen klar und verständlich festgehalten.
Hier sind die wichtigsten finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung, die Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung stehen. Diese Budgets können je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf in Anspruch genommen werden, um eine bestmögliche Betreuung sicherzustellen.
(Pflegegrad 1 bis 5)
Alle Pflegebedürftigen, unabhängig vom Pflegegrad, haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €. Dieser kann für verschiedene Unterstützungsleistungen im Alltag genutzt werden, beispielsweise für Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Hilfen oder Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger. Nicht genutzte Beträge können in das nächste Halbjahr übertragen werden.
(Pflegegrad 2 bis 5)
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden, erhalten monatliches Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es nach eigenem Ermessen zur Unterstützung ihrer Pflegeperson einsetzen kann.
(Pflegegrad 2 bis 5)
Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Betreuungsdienst betreut werden, können anstelle oder in Kombination mit dem Pflegegeld Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse bezahlt dabei direkt den Betreuungsdienst. Die Beträge pro Monat sind:
Die Pflegesachleistungen umfassen einen deutlich höheren Leistungsbetrag im Vergleich zum Pflegegeld. Mit einem kassenzugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst – wie z. B. Ambulanter Betreuungsdienst - WohlZuhause – ist die Nutzung der jeweiligen monatlichen Beträge in voller Höhe möglich. Lediglich die Auszahlung des Pflegegeldes wird in diesem Fall gekürzt. Um die Abrechnung der Pflegesachleistungen müssen sich Pflegebedürftige nicht selber kümmern, sie erfolgen direkt zwischen Anbieter und Pflegekassen.
(Pflegegrad 2 bis 5)
Ab dem 1. Juli 2025 wird die Finanzierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vereinfacht. Statt separater Budgets gibt es nun ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 €, das flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann. Diese Änderung bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr Spielraum bei der Planung und Finanzierung von Entlastungsangeboten.
Das Budget kann eingesetzt werden: Wenn die private Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend nicht pflegen kann, sodass die Ersatzpflege für diesen Zeitraum durch u. A. einen zugelassenen Betreuungsdienst wie WohlZuhause erfolgt.
Die Finanzierung von Pflegeleistungen kann oft komplex und unübersichtlich sein, denn jede Pflegesituation ist individuell. Abhängig vom Pflegegrad und persönlichen Bedürfnissen gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, die unterschiedlich genutzt und kombiniert werden können.
Neben den Leistungen der Pflegekasse besteht auch die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungs- und Pflegeangebote privat zu finanzieren. Dies kann sinnvoll sein, wenn der persönliche Bedarf über die gedeckten Leistungen hinausgeht oder besondere Wünsche bestehen.
Wir wissen, dass es nicht immer einfach ist, den Überblick zu behalten. Deshalb stehen wir Ihnen zur Seite, erklären Ihnen verständlich Ihre Optionen und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.
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